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   LSG Niedersachsen-Bremen, 02.01.2017 - L 2 R 439/15   

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https://dejure.org/2017,97827
LSG Niedersachsen-Bremen, 02.01.2017 - L 2 R 439/15 (https://dejure.org/2017,97827)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02.01.2017 - L 2 R 439/15 (https://dejure.org/2017,97827)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02. Januar 2017 - L 2 R 439/15 (https://dejure.org/2017,97827)
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  • BSG, 10.12.2013 - B 13 R 9/13 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Vormerkung polnischer Versicherungszeiten -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.01.2017 - L 2 R 439/15
    Polen SozSich vom 8.12.1990 (BGBl II 1991, 743), das durch das (Zustimmungs-)Gesetz vom 18.6.1991 (BGBl II 741, geändert durch Art. 2 Nr. 10 des Gesetzes zur Umsetzung von Abkommen über Soziale Sicherheit und zur Änderung verschiedener Zustimmungsgesetze vom 27.4.2002, BGBl I 1464) in innerstaatliches Recht transformiert worden und am 1.10.1991 in Kraft getreten ist (BGBl II 1072), nicht ausnahmslos verdrängt bzw. ersetzt (vgl. dazu und zum Folgenden: BSG, Urteil vom 10. Dezember 2013 - B 13 R 9/13 R -, juris).

    Sobald diese von der Freizügigkeit Gebrauch machen und ihren Wohnort in ein anderes Land verlegen, werden die allgemeinen Regelungen des Leistungsexports auch für sie wirksam (BSG, aaO, sowie Urteil vom 10. Dezember 2013 - B 13 R 9/13 R - juris).

    Weitere Voraussetzung ist jedoch, dass sie im Zeitpunkt des Versicherungsfalls, spätestens vom 30.6.1991 an, in diesem Vertragsstaat auch "wohnen" (BSG, Urteil vom 10. Dezember 2013 - B 13 R 9/13 R -, juris).

  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 17/11 R

    Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - Vorrang

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.01.2017 - L 2 R 439/15
    Denn dieses Vertragswerk stellt kein umfassendes Abkommen über soziale Sicherheit im Sinne des Art. 8 EGV 883/2004 dar, sondern beschränkt sich auf Regelungen zur RV und UV (BSG, U.v. 10.7.2012 - BSGE 111, 184).

    Polen RV/UV für diejenigen vor dem 1.1.1991 Eingereisten, die - wie auch die Klägerin - (spätestens) bis zum 30.6.1991 ihren "Wohnort" in Deutschland oder Polen hatten und auch weiterhin dort ansässig sind, auf den besonderen historischen Umständen, die Deutschland und Polen veranlasst haben, zur Bewältigung der als Folge des Zweiten Weltkriegs entstandenen Lage im Jahr 1975 hinsichtlich der rentenrechtlichen Ansprüche der in Deutschland oder Polen lebenden Bürger das Eingliederungsprinzip zugrunde zu legen und auch nach den Umwälzungen im Jahr 1990 für die genannte Personengruppe beizubehalten (BSG, U.v. 10.7.2012 - BSGE 111, 184).

  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 118/08 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Rentenbescheid - Vormerkungsbescheid -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.01.2017 - L 2 R 439/15
    Nach Erlass eines solchen Rentenbescheids liegt kein Rechtsschutzbedürfnis mehr für die Durchführung eines Rechtsbehelfsverfahrens in Bezug auf den Vormerkungsbescheid vor (vgl § 149 Abs. 5 S 2 SGB VI und BSG, U.v. 6.5.2010 - B 13 R 118/08 R - BSG SozR 4-2600 § 248 Nr. 1 sowie Urteil vom 16. Juni 2015 - B 13 R 23/14 R -, juris).
  • BSG, 16.06.2015 - B 13 R 23/14 R

    Zuordnung einer nichtknappschaftlichen Tätigkeit in einem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.01.2017 - L 2 R 439/15
    Nach Erlass eines solchen Rentenbescheids liegt kein Rechtsschutzbedürfnis mehr für die Durchführung eines Rechtsbehelfsverfahrens in Bezug auf den Vormerkungsbescheid vor (vgl § 149 Abs. 5 S 2 SGB VI und BSG, U.v. 6.5.2010 - B 13 R 118/08 R - BSG SozR 4-2600 § 248 Nr. 1 sowie Urteil vom 16. Juni 2015 - B 13 R 23/14 R -, juris).
  • BSG, 21.02.1996 - 5 RJ 48/95

    Berücksichtigungsfähigkeit polnischer Abkommenszeiten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.01.2017 - L 2 R 439/15
    Allerdings können bereits seit dem 1. Juli 1990 aufgrund der Änderung des Art. 2 Abs. 1 Zustimmungsgesetz 1976 durch Art. 20 RRG 1992 Abkommenszeiten in Anwendung des DPSVA nur noch dann berücksichtigt werden, wenn sie auch die Voraussetzungen für eine Anrechnung nach dem FRG erfüllen (BSG, Urteil vom 21. Februar 1996 - 5 RJ 48/95 -, SozR 3-2200 § 1303 Nr. 5).
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